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16. April 2021

Wirtschaftsverband Tirol verurteilt „grünes“ Unternehmerbashing

„Da investieren Unternehmerinnen und Unternehmer ein Vermögen in neue Betriebsansiedelungen, sichern und schaffen damit Arbeitsplätze – nur, um sich dann über die Medien ausrichten zu lassen, sie würden ‚über die Gewerbewidmung zu einer günstigen Penthouse-Wohnung kommen‘ wollen,“ ärgert sich SWV Tirol Präsident Michael Kirchmair über die nicht nachvollziehbare Begründung der Ablehnung der Grünen im Schwazer Gemeinderat. „Die angebliche Alternative einer Mischgebietswidmung ist nicht in jedem Fall zielführend. Sehr wohl braucht es aber Erleichterungen im reinen Gewerbegebiet mit einer neuen Widmungskategorie ‚Gewerbegebiet – eingeschränkt auf betriebstechnisch sinnvolle Betriebswohnungen‘ ergänzend zu der bereits bestehenden Ausnahme der betriebstechnisch notwendigen Wohnungen. Dass die Wohnungen beim jeweiligen Unternehmen verbleiben müssen, muss dabei jedenfalls sichergestellt sein.“

„Fakt ist: Die Grundstückspreise gehen seit Jahren durch die Decke. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer – gerade von Start-Ups –, können es sich nicht leisten, nicht rund um die Uhr auf Abruf in ihrem Unternehmen da zu sein. Gerade ihnen wäre mit der Möglichkeit einer Unternehmerwohnung viel geholfen,“ erklärt Kirchmair weiter. „Ob ständiger Kontakt zum Personal, um ein fehlerfreies Produkt zu garantieren, ob die Anlieferung der notwendigen Rohstoffe und Waren zu sichern oder, gerade in Zeiten der Pandemie, sicherzustellen, dass unterbrochene Abläufe schnell wiederaufgenommen werden können. Unternehmertum ist kein 9- bis 17-Uhr-Job, eine einfache und unkomplizierte Präsenz vor Ort ist in vielen Branchen überlebenswichtig.“

„Auch könnte dadurch ein Mittel gegen die immer fortschreitende Bodenversiegelung getroffen werden, wenn wir Unternehmer und Unternehmerinnen wieder die Möglichkeit geben würden, auch abseits einer betriebstechnisch notwendigen Wohnung, Wohnraum für ihren Betrieb zu schaffen,“ gibt Kirchmair zu bedenken. „Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen sind dermaßen restriktiv, dass es praktisch keine relevanten Fälle mehr gibt, dies umzusetzen. Es ist zu überlegen, ob die Möglichkeiten nicht auch auf bestehende Unternehmen ausgeweitet werden soll, um gerade Betriebsübergaben zu erleichtern und das Sterben alteingesessener Unternehmen zu verhindern.“, so Kirchmair. „Gerade in Zeiten der COVID-19-Krise und der damit verbundenen Rekordarbeitslosigkeit braucht es für jene, die in Arbeitsplätze investierten, einfache und schnelle Unterstützungen – sicher aber keine weiteren Knüppel vor die Beine.“